Was sind Nutzungsrechte?
Nutzungsrechte oder Nutzungsbewilligungen sind Teil jedes Illustrationsprojekts. Sie legen fest wie, wie lange und wo die beauftragten Illustrationen und Designs genutzt werden dürfen. Ohne die Übertragung der passenden Nutzungsrechte kann und darf die Illustration nicht verwendet werden.
Bestimmung der Nutzungsfaktoren
Die passenden Nutzungsrechte einer Illustration oder eines Designs ergeben sich aus unterschiedlichsten Nutzungsfaktoren. Die Summe dieser Faktoren multipliziert mit dem jeweiligen individuellen Werkhonorar ergibt das Nutzungshonorar. Es ist untrennbarer Teil des Gesamtpreises und damit nicht optional.
Auf deinem individuellen Angebot findest du also das Werkhonorar (Stundensatz x geschätzte Arbeitszeit) plus dem entsprechenden Nutzungshonorar (Werkhonorar x Summe der Nutzungsfaktoren) als Gesamtkosten deines Auftrags aufgelistet. > Erfahre hier mehr über das Preissystem.
1. Nutzungsart
Einfach oder ausschließlich?
Einfache Nutzungsrechte zu erwerben, bedeutet, dass die Illustrationen oder Designs von der Illustratorin, je nach Vereinbarung, sofort oder nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer wiederverwendet werden können. Die Nutzungsrechte an der Illustration sind nicht exklusiv, so ermöglicht diese Variante einen kostengünstigen Nutzungsfaktor.
Ausschließliche Nutzungsrechte übertragen dem Käufer eine exklusive Bewilligung die Illustrationen zu verwenden. Wird die ausschließliche Nutzung nicht zeitlich begrenzt, kann die Illustratorin diese auch nicht wiederverwenden. Diese Variante ist dementsprechend kostspieliger.
Auf Wunsch der Illustratorin ist das Recht auf Eigenwerbung von dieser Pauschale ausgenommen, kann aber auf Wunsch um ein bis drei Monate ab Veröffentlichungs-/Erscheinungsdatum des Projekts verschoben werden.
2. Nutzungszweck
Zu welchem Zweck wird die Illustration/das Design erstellt und in welchen Medien soll sie verbreitet werden? – Hier wird z.B. zwischen Printmedien, Online, Präsentationen oder TV unterschieden. Werden mehrere Printmedien oder Kombinationen unterschiedlicher Medien genutzt, so erhöht sich der Faktor dementsprechend.
3. Nutzungsumfang
Der Nutzungsumfang ergibt sich aus der Höhe der Auflage oder entsprechenden Zielgruppe des Projekts. Hier wird zwischen geringer, mittlerer oder hoher Auflage oder Zielgruppe unterschieden.
4. Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer legt den Zeitraum fest in dem das Werk genutzt werden darf. Hier wird zwischen einmaliger oder einjähriger Nutzung, Nutzung bis zu 3 Jahren, bis zu 10 Jahren oder auch unbegrenzter Nutzungsdauer unterschieden.
5. Nutzungsraum
Dieser Faktor bezieht sich auf den Raum der Verbreitung. regional bzw. österreichweit, im deutschsprachigen Raum (DE, AT, CH), europaweit oder weltweit. Der Nutzungszweck Online wird hier meist mit dem weltweiten Nutzungsraum gekoppelt. In Ausnahmefällen kann z.B. bei Nutzung von Illustrationen auf einer Webseite, die auf eine regionale Zielgruppe ausgerichtet ist, ein regionaler Faktor angewandt werden.
6. Pauschalen
Beschränkt sich die Nutzung auf einmalige interne Präsentationen, so ist eine kostengünstige Pauschale vorgesehen, da eine erweiterte Nutzung nicht vorgesehen ist.
Total Buy-out (TBO) exklusive Bearbeitungsrecht. Mit dem TBO können pauschale, ausschließliche Nutzungsrechte an der Illustration erworben werden. Dies ist eine höchst kostspielige Variante Nutzungsrechte zu erwerben. Es empfiehlt sich immer eine auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Nutzung zu erwägen. Etwaige Erweiterungen der Nutzungsrechte können auch zu einem späteren Zeitpunkt entgeltlich erworben werden.
Auch hier ist auf Wunsch der Illustratorin ist das Recht auf Eigenwerbung von dieser Pauschale ausgenommen, kann aber auf Wunsch um ein bis drei Monate ab Veröffentlichungs-/Erscheinungsdatum des Projekts verschoben werden.
7. Sonderfaktor
Das Bearbeitungsrecht ist ein Sonderfaktor der Nutzungsrechte und wird nur in den aller seltensten Fällen vergeben. Dieser Faktor ist der kostspieligste der Nutzungsfaktoren. Wird das Bearbeitungsrecht erworben, darf die Illustration – wie der Name schon verrät – vom Käufer bearbeitet oder an andere Mitwirkende zur Bearbeitung weitergegeben werden.